Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine Person seines Vertrauens, z.B. den Ehepartner, Kinder (volljährige), Verwandte oder sonstige nahestehende Personen, für den Fall, dass man seinen Willen selbst nicht mehr ausdrücken kann. Sie kann als Generalvollmacht formuliert sein oder sich auf bestimmte Lebensbereiche beziehen. Die Vorsorgevollmacht soll verhindern, dass das Vormundschaftsgericht eine fremde Person als Betreuer bestellt.
Vor der Errichtung einer Vorsorgevollmacht, sollte man sich vergewissern, dass der Bevollmächtigte diese Aufgabe auch übernehmen will. Es liegt auf der Hand, dass nur Personen eingesetzt werden sollten, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Dies gilt insbesondere bei der Vorsorgevollmacht, weil der Bevollmächtigte eigenverantwortlich tätig wird und grundsätzlich nicht durch das Gericht überwacht wird. Meistens werden sich Familienangehörige oder enge Freunde bereit erklären, diese Aufgabe zu übernehmen.