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"Ich bin seit 1997 als Rechtsanwältin in Hamburg tätig. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Familien- und Erbrecht. Seit 2003 bin ich Fachanwältin für Familienrecht und habe eine Qualifikation als Mediatorin erworben.

In Ihrem Interesse strebe ich eine einvernehmliche Vorgehensweise an, da ich aus meiner langjährigen Erfahrung weiß, dass damit sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Hinsicht nachhaltig bessere Ergebnisse erzielt werden.“

Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Zum 1. Januar 2009 gilt das neue Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz.

Die Freibeträge haben sich bedeutend erhöht, auf der anderen Seite werden jedoch Immobilien- und Betriebsvermögen mit dem tatsächlichen Verkehrswert angesetzt.

Freibeträge je Steuerklasse
Steuerkl.ErbeHausfreibetragFreibetrag
IEhegatte, eingetragener LebenspartnerFrei, wenn zehn Jahre lang selbst bewohnt€ 500.000,00
IKind, Stiefkind, Enkel (wenn Eltern verst.)Kinder, wenn 10 Jahre selbst bewohnt und Wohnfläche nicht größer als 200qm€ 400.000,00
IEnkel
Eltern und Großeltern (bei Erbschaft)
€ 200.000,00
€ 100.000,00
IISonstige Verwandte€ 20.000,00
IIIAlle Sonstige€ 20.000,00

Bitte beachten Sie!
Der Ehegatte, (eingetragene Lebenspartner) hat einen Versorgungsfreibetrag i.H.v. € 256.000,00.