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"Ich bin seit 1997 als Rechtsanwältin in Hamburg tätig. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Familien- und Erbrecht. Seit 2003 bin ich Fachanwältin für Familienrecht und habe eine Qualifikation als Mediatorin erworben.

In Ihrem Interesse strebe ich eine einvernehmliche Vorgehensweise an, da ich aus meiner langjährigen Erfahrung weiß, dass damit sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Hinsicht nachhaltig bessere Ergebnisse erzielt werden.“

Eheverträge

Individuelle Eheverträge

Viele Paare machen sich vor der Eheschließung keine Gedanken darüber, welche rechtlichen Folgen eine Trennung oder Scheidung für sie haben könnte. Im Nachhinein stellt sich dies häufig als Fehler dar! Ein Ehevertrag ist in den meisten Fällen sinnvoll und bietet die Möglichkeit, Regelungen für den Fall des Scheiterns der Ehe bereits vorab zu vereinbaren. Es besteht die Möglichkeit den Ehevertrag bereits vor der Ehe, aber auch nach der Heirat zu schließen. Bei Verlobten tritt die Wirksamkeit des Ehevertrages mit ihrer Eheschließung ein.

Es besteht zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit. Diese Vertragsfreiheit darf jedoch nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch einen Ehevertrag beliebig unterlaufen wird. Die durch den Ehevertrag entstehende Lastenverteilung darf nicht einen Ehepartner einseitig benachteiligen und für ihn unter verständiger Würdigung des Wesens der Ehe unzumutbar erscheinen.

Ich berate Sie gern über die wichtigsten Regelungspunkte und erarbeite für Sie den passenden Vertrag. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielseitig. Die adäquate Vorsorge hat sich in zahlreichen Fällen bewährt.

Ein Vertrag von heute kann den Streit von morgen verhindern!