Jetzt Kontakt!
040 - 866 031-0

"Ich bin seit 1997 als Rechtsanwältin in Hamburg tätig. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Familien- und Erbrecht. Seit 2003 bin ich Fachanwältin für Familienrecht und habe eine Qualifikation als Mediatorin erworben.

In Ihrem Interesse strebe ich eine einvernehmliche Vorgehensweise an, da ich aus meiner langjährigen Erfahrung weiß, dass damit sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Hinsicht nachhaltig bessere Ergebnisse erzielt werden.“

Mediation

Mediation

Mediation ist ein Verfahren der Konfliktlösung, das in den 60er und 70er Jahren in den USA entwickelt wurde und dort in vielen Lebensbereichen angewendet wird.

Wörtlich übersetzt heißt „mediation“ „Vermittlung“. Gemeint ist die Vermittlung in Streitfällen durch unparteiische Dritte. Es handelt sich dabei um ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, das gerade im familienrechtlichen Bereich sinnvoll eingesetzt werden kann. Die Konfliktparteien sollen mit Hilfe eines Mediators eine einvernehmliche Lösung erarbeiten. In der Regel sind 5 – 10 Sitzungen erforderlich, um eine den Interessen der Parteien entsprechende Problemlösung zu erreichen. Ziel ist es, dass die Konfliktparteien einen abschließenden Vertrag über alle regelungsbedürftigen Bereiche z.B. zum Unterhalt, zum Sorge- oder Umgangsrecht, zur Vermögensaufteilung unterzeichnen und umsetzen.

Im Mediationsverfahren streiten nicht zwei Anwälte stellvertretend für die Durchsetzung der Interessen einer Partei, sondern Sie sind als Konfliktparteien selbst gefordert.

Ich unterstütze und begleite Sie durch das Mediationsverfahren. Als neutrale „Vermittlerin“ habe ich dafür zu sorgen, dass die Verhandlungen konstruktiv und fair verlaufen. Ich höre mir Ihr Anliegen an und lasse Sie Ihre Gefühle ausdrücken und helfe Ihnen bei der Klärung Ihrer eigentlichen Interessen. Sie erfahren durch diese Vorgehensweise, welches die eigentlichen Probleme, Gefühle und Interessen der anderen Seite sind. Dabei können Verständnis und neues Vertrauen zueinander schließlich dazu führen gemeinsam Lösungsalternativen zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Kinder, der eigenen Lebenssituation und den finanziellen Möglichkeiten angemessen sind.

Der abschließende Mediationsvertrag bildet die Grundlage für das einverständliche, gerichtliche Scheidungsverfahren. Scheiden tut weh – daran ändert auch die Mediation nichts. Aber mit Mediation besteht die Chance, die emotionalen und materiellen Beeinträchtigungen, die jede Scheidung mit sich bringt, für Eltern und Kinder möglichst gering zu halten.