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"Ich bin seit 1997 als Rechtsanwältin in Hamburg tätig. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Familien- und Erbrecht. Seit 2003 bin ich Fachanwältin für Familienrecht und habe eine Qualifikation als Mediatorin erworben.

In Ihrem Interesse strebe ich eine einvernehmliche Vorgehensweise an, da ich aus meiner langjährigen Erfahrung weiß, dass damit sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Hinsicht nachhaltig bessere Ergebnisse erzielt werden.“

Vermächtnis

Vermächtnis

Ihr testamentarisch eingesetzter Erbe wird im Falle Ihres Todes Ihr Rechtsnachfolger. Er tritt damit in alle Rechte und Pflichten Ihrer Person ein.

Möchten Sie jedoch, einer oder mehreren Personen lediglich einzelne Gegenstände oder einen bestimmten Geldbetrag zuwenden, sollten Sie ein Vermächtnis anordnen. Hierfür müssen Sie in Ihrem Testament anordnen, dass zum Beispiel ein Schmuckstück oder eine Geldbetrag an eine bestimmte Person gegeben werden soll.

Es muss im Testament klar zum Ausdruck gebracht werden, wer Erbe und wer Vermächtnisnehmer sein soll. Denn der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe und Rechtsnachfolger, sondern er hat nur einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses gegenüber dem Erben.