Erbschaftssteuer

Zum 1. Januar 2009 gilt das neue Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz.

Die Freibeträge haben sich bedeutend erhöht, auf der anderen Seite werden jedoch Immobilien- und Betriebsvermögen mit dem tatsächlichen Verkehrswert angesetzt.

Freibeträge je Steuerklasse
Steuerkl. Erbe Hausfreibetrag Freibetrag
I Ehegatte, eingetragener Lebenspartner Frei, wenn zehn Jahre lang selbst bewohnt € 500.000,00
I Kind, Stiefkind, Enkel (wenn Eltern verst.) Kinder, wenn 10 Jahre selbst bewohnt und Wohnfläche nicht größer als 200qm € 400.000,00
I Enkel
Eltern und Großeltern (bei Erbschaft)
  € 200.000,00
€ 100.000,00
II Sonstige Verwandte   € 20.000,00
III Alle Sonstige   € 20.000,00

Bitte beachten Sie!
Der Ehegatte, (eingetragene Lebenspartner) hat einen Versorgungsfreibetrag i.H.v. € 256.000,00.

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„Ich bin seit 1997 als Rechtsanwältin in Hamburg tätig. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Familien- und Erbrecht. Seit 2003 bin ich Fachanwältin für Familienrecht und habe eine Qualifikation als Mediatorin erworben.

In Ihrem Interesse strebe ich eine einvernehmliche Vorgehensweise an, da ich aus meiner langjährigen Erfahrung weiß, dass damit sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Hinsicht nachhaltig bessere Ergebnisse erzielt werden.“